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IBRRS 2016, 1163; IMRRS 2016, 0741
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Gilt das wohnungseigentumsrechtliche Vorbefassungsgebot auch für Anträge im selbständigen Beweisverfahren?
AG München, Beschluss vom 21.04.2016 - 482 H 738/16 WEG
1. Das wohnungseigentumsrechtliche Vorbefassungsgebot gilt auch für den Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.
2. Der Antragsteller ist verpflichtet, zuvor bei der Eigentümerversammlung die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die von ihm erhobenen Mängelbehauptungen zu beantragen.
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