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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2015 - 13 U 2227/13
1. Das Durchspülen einer Abwasserleitung von außen nach innen zur Beseitigung einer Verstopfung ist als solches fachgerecht.
2. Ein sog. "Beweis des ersten Anscheins" ist gegeben, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, der aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes typischerweise auf einen Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Pflichtverletzung und einem darauf zurückzuführenden Schaden schließen lässt.
3. Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang einerseits, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist. Andererseits fehlt es an einem derartigen typischen Kausalverlauf schon dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache ersichtlich sind.
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