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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1174; IMRRS 2016, 0745
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Schriftlichen Mietvertrag durch mündliche Vereinbarung geändert?
KG, Urteil vom 21.01.2016 - 8 U 164/15
1. Zu den Voraussetzungen für die Wahrung der Schriftform des § 550 BGB*)
2. Wenn die Parteien einen schriftlich abgeschlossenen Mietvertrag durch eine mündliche Vereinbarung abändern, müssen sie eine die Schriftform des § 126 BGB wahrende einheitliche Urkunde herstellen, wobei alle Vereinbarungen von der Unterschrift beider Vertragsparteien gedeckt sein müssen.*)
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