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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1296
Mit Beitrag
Bauvertrag
Fassadenbeschichtung beauftragt: Keine "dauerhafte Rissüberbrückung" geschuldet!
OLG München, Beschluss vom 15.10.2015 - 28 U 1494/15 Bau
1. Der mit der Beschichtung einer Fassade beauftragte Auftragnehmer schuldet als werkvertraglichen Erfolg keine "dauerhafte Rissüberbrückung". Seine Leistung ist deshalb mangelfrei, wenn er sich "von den Arbeitsschritten her exakt an die vertraglichen Vorgaben gehalten" hat.
2. Wird der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge Material zu verarbeiten und/oder eine bestimmte Mindestschichtdicke aufzutragen, besteht keine Hinweispflicht auf nicht verbrauchtes Material.
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