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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1341; IMRRS 2016, 0839
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Wohnungseigentum
Eigentümergemeinschaft muss Trinkwasseranlage auf Legionellen überprüfen lassen!
LG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2015 - 5 S 17/15
1. Für die nach der Trinkwasserverordnung erforderliche Überprüfung der Trinkwasseranlage in dem Hausanwesen einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind nicht die vermietenden Wohnungseigentümer verantwortlich, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, die aufgrund der Untersuchung der Trinkwasseranlage anfallenden Kosten nicht nur auf die vermietenden Wohnungseigentümer, sondern - entsprechend der Anzahl der Eigentumswohnungen - auf alle Wohnungseigentümer umzulegen, ist nicht ermessensfehlerhaft.*)
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