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IBRRS 2016, 1394; IMRRS 2016, 0874
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Wohnungseigentum
Statt 720.000 Euro knapp 1,5 Mio. Euro ausgegeben: Verwalter haftet!
LG München I, Urteil vom 31.03.2016 - 1 S 19002/11 WEG
Der Verwalter verletzt seine Pflichten aus dem Verwaltervertrag, wenn er über die genehmigte Bausumme von 720.000 Euro hinaus ohne weitere Beschlussfassung der Eigentümer Zahlungen von insgesamt knapp 1,5 Mio. an Bauunternehmen für Leistungen im Zusammenhang mit einer Balkon- und Fliesensanierung tätigt.
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