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IBRRS 2016, 1395
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Honorarrechnung bezahlt: Statikerleistung abgenommen!
OLG München, Urteil vom 01.04.2014 - 9 U 1862/11 Bau
1. Der Schadensersatzanspruch gegen den Tragwerksplaner ist infolge stillschweigender Abnahme des Bauherrn verjährt.*)
2. Die stillschweigende Abnahme kann im Einzelfall bei nur scheinbar mangelfreier Fertigstellung der Leistungen des Tragwerksplaners aus der Weiterverwendung seiner Planungsleistung und Bezahlung seiner Honorarschlussrechnung folgen.*)
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