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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1404; IMRRS 2016, 0875
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Einwendungsausschluss umfasst auch nicht umlagefähige Betriebskosten!
BGH, Urteil vom 11.05.2016 - VIII ZR 209/15
Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB gilt grundsätzlich auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können.*)
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