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IBRRS 2016, 1421
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Eintragung in die Architektenliste setzt Berufserfahrung als Planer voraus!
OVG Bremen, Urteil vom 17.11.2015 - 2 A 320/13
1. Der für die Eintragung in die Architektenliste erforderliche Tätigkeitsnachweis muss sich zu einem nicht völlig untergeordneten Teil auf die Planung von Bauwerken beziehen.*)
2. Die Vorschrift über die erleichterte Eintragung von Ortswechslern (§ 3 Abs. 7 Nr. 2 BremArchG a.F.) ist nur auf Fälle anzuwenden, in denen die Eintragung in Bremen in zeitlicher Nähe zu der Löschung in einem anderen Bundesland beantragt wird.*)
3. Die Regelung, dass ein Architekt, der nach Löschung aus der Architektenliste die Tätigkeit für eine erhebliche Zeit aufgegeben hat, bei einem erneuten Eintragungsantrag das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen nachweisen muss, ist verfassungsgemäß.*)
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