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IBRRS 2016, 1498; IMRRS 2016, 0928
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Baumangel am Sondereigentum: Eigentümer muss den Handwerker in Anspruch nehmen!
LG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2016 - 10 S 2/16
1. Die zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Treue- und Rücksichtnahmepflicht begründet auch eine Rücksichtnahmepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft.*)
2. Ein geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, vorrangig den von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Handwerker in Anspruch zu nehmen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigen rechtfertigen.*)
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