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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1498; IMRRS 2016, 0928
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Baumangel am Sondereigentum: Eigentümer muss den Handwerker in Anspruch nehmen!

LG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2016 - 10 S 2/16

1. Die zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Treue- und Rücksichtnahmepflicht begründet auch eine Rücksichtnahmepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft.*)

2. Ein geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, vorrangig den von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Handwerker in Anspruch zu nehmen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigen rechtfertigen.*)

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