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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1505; IMRRS 2016, 0932
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Jahresabrechnung fehlerhaft erstellt: Verwalter trägt Kosten der Anfechtung!
AG Rastatt, Urteil vom 25.02.2016 - 20 C 244/15
Erstellt eine gewerbsmäßig handelnde Verwaltung eine Jahresabrechnung i.S.v. § 28 Abs. 3 WEG, die nicht einmal die an eine solche zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt, führt dies zur Anwendbarkeit von § 49 Abs. 2 WEG in einem sich anschließenden Beschlussanfechtungsverfahren.
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