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IBRRS 2016, 1569; IMRRS 2016, 0960
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Zentrale Heizungsanlage steht Teilung in Wohneinheiten nicht entgegen!
OLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2016 - 3 W 28/15
Der Teilung eines Grundstücks in zwei Wohneinheiten steht nicht § 5 WEG entgegen, wenn in dem Raum, der nach dem Aufteilungsplan ein im Sondereigentum stehendes Badezimmer ist, zugleich die gemeinschaftliche Heizungsanlage untergebracht ist. Den schutzwürdigen Belangen der anderen Sondereigentümer wird durch die Gestattungspflicht in § 14 Nr. 4 WEG Rechnung getragen. Diese kann durch Vereinbarung oder in der Teilungserklärung erweitert werden.*)
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