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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1674; VPRRS 2016, 0240
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zeitpunkt der Angebotskonkretisierung kann "nach hinten" verlagert werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 02.05.2016 - 1/SVK/007-16

1. Hat ein Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung angekündigt, erst im Zuge der Angebotsprüfung bei den Bietern Angaben zu den angebotenen Fabrikaten und den technischen Daten abzufragen, ist in diesem Vorgehen eine Verlagerung des Zeitpunktes zur Konkretisierung des Angebotes von der Angebotsabgabe auf den Zeitpunkt "ab Verlangen der Vergabestelle" zu sehen.*)

2. Wird der Bieter aufgefordert, die von ihm vorgesehenen Fabrikate und Produkte innerhalb einer bestimmten Frist zu benennen, ist darin die Aufforderung zur Konkretisierung des Angebotes zu sehen. Damit schuldet der Bieter nicht mehr nur ein Produkt mittlerer Art und Güte gemäß § 243 BGB.*)

3. Ist ein Bieter zu einer solchen fristgebundenen Konkretisierung seines Angebotes aufgefordert worden, so stellt die Mehrfachnennung von verschiedenen Fabrikaten für eine LV-Position einen Vergaberechtsverstoß dar, da der Bieter sich so offen behält, welches Produkt er anbieten möchte.*)