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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1687; IMRRS 2016, 1033
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Wohnraummiete
Keine Satellitenanlage statt Kabelfernsehen!
LG Kempten, Urteil vom 08.04.2016 - 52 S 2137/15
1. Verfügt die Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags über Hörfunk- und Fernsehempfang über Breitkabelnetz, hat der Vermieter den Fortbestand der Versorgung in dieser bestimmten Form zu gewährleisten.
2. Diese Leistungspflicht erlischt nicht nachträglich, solange die Wiederherstellung der bisherigen Versorgung technisch und rechtlich noch möglich ist.
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