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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1701
Bauvertrag
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BGB-Bauvertrag: Mängelansprüche des Auftraggebers vor Abnahme?
LG Flensburg, Urteil vom 03.06.2016 - 4 O 134/14
1. Im BGB-Bauvertrag stehen dem Auftraggeber vor der Abnahme keine Mängelansprüche zu.
2. Zeigen sich im BGB-Bauvertrag bereits vor der Abnahme Mängel, kann der Auftraggeber nur die sich aus den Regeln des allgemeinen Schuldrechts ergebende Rechte wegen Schlechterfüllung oder verspäteter Erfüllung geltend machen.
