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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1713; IMRRS 2016, 1049
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Vorbehaltlose Zahlung ist keine Zustimmung zur Änderung des Umlageschlüssels!
AG Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2016 - 124 C 248/15
1. Allein der jahrelangen Zahlung der Nebenkosten durch den Mieter ist eine Erklärung dahin, mit einer Änderung der festgelegten Vereinbarung zu seinem Nachteil einverstanden zu sein, nicht zu entnehmen. Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, dass der Mieter angenommen hat, die Abrechnungen seien ordnungsgemäß erstellt und er sei zu der Zahlung verpflichtet.
2. Belegt der Mieter in der Tiefgarage weder einen Stellplatz noch nutzt er sonst die Tiefgarage, kann er an den Kosten des Allgemeinstroms für die Tiefgarage nicht beteiligt werden.
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