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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2163; IMRRS 2016, 1313
Mit Beitrag
Zwangsversteigerung
Zuschlagsentscheidung wird in der Regel sofort verkündet!
BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - V ZB 141/15
Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden; erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO genügen nicht.