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IBRRS 2016, 1774
Mit Beitrag
Bauhaftung
Gemeinde haftet nicht für falsche Auskunft über das Ende der Bauarbeiten!
OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2016 - 1 U 1248/15
1. Die (in rückschauender Betrachtung) objektiv unrichtige Auskunft über Bauablauf und vor allem Beendigungszeitpunkt von Straßenbaumaßnahmen führt im Regelfall nicht zu einem Amtshaftungsanspruch des nachteilig betroffenen Anliegers (Hotelbetrieb).*)
2. Liegen Indizien für erst während der Bauarbeiten aufgetretene Komplikationen (Wetterlage, fehlerhafte Bestandspläne, Erweiterung der Arbeiten) vor, so findet trotz der gegebenen Auskunft keine Beweislastumkehr zu Gunsten des Anliegers statt. Dieser muss demnach die Pflichtwidrigkeit darlegen und ggfls. beweisen, d.h. dass nicht ordnungsgemäß geplant, koordiniert und überwacht wurde.*)
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