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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1782; IMRRS 2016, 1082
Mit Beitrag
Versicherungsrecht
Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?
BGH, Urteil vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14
Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 22.02.1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648).*)
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