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IBRRS 2016, 1799
Öffentliches Baurecht
Besonnung und Einsichtsmöglichkeiten werden durch Grenzabstandsvorschriften geschützt!
BVerwG, Beschluss vom 15.06.2016 - 4 B 52.15
Der Grundeigentümer, der sich gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzt, kann unter dem Blickwinkel der Besonnung und etwaiger Einsichtsmöglichkeiten grundsätzlich keine Rücksichtnahme verlangen, die über den Schutz hinausgeht, der diesen Interessen durch die Grenzabstandsvorschriften zuteilwird.
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