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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1885
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Auch zusätzliche Aufgaben müssen ordentlich erledigt werden!
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.10.2013 - 13 U 86/13
1. Übernimmt der Architekt bei der Vertragsausführung Aufgaben (hier: Prüfung der Baubeschreibung), die nach dem Vertrag nicht geschuldet sind, hat er für dabei schuldhaft verursachte Schäden einzustehen.
2. Der Architekt ist als Sachwalter verpflichtet, die Verpflichtungen des Auftraggebers im Außenverhältnis abzuklären, damit er die Planungsziele darauf abstimmen kann.
3. Soweit der Architekt seine Hinweis- und Aufklärungspflicht verletzt, spricht eine Vermutung dafür, dass sich der Auftraggeber auf Grund einer pflichtgemäßen Beratung dazu entschlossen hätte, sich entsprechend dieser Beratung zu verhalten.
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