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IBRRS 2016, 1896
Mit Beitrag
Bauvertrag
Erneuerung einer Heizung: Unternehmer muss auf erforderliche Wärmedämmung hinweisen!
OLG Oldenburg, Urteil vom 09.10.2013 - 3 U 5/13
1. Der mit der Erneuerung einer Heizungsanlage beauftragte Werkunternehmer hat den Auftraggeber darüber aufzuklären, dass die angebotene Anlage angesichts der baulichen Gegebenheiten nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn umfangreiche und kostenintensive Wärmeschutzmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt werden.
2. Verletzt der Unternehmer die ihm obliegenden Aufklärungspflichten, kann der Auftraggeber den Vertrag rückabwickeln und ist nicht zur Zahlung des vereinbarten Werklohns verpflichtet.
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