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IBRRS 2016, 2036; IMRRS 2016, 1236
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Fällen eines Baums als bauliche Veränderung?
LG Berlin, Urteil vom 02.02.2016 - 53 S 69/15
1. Das ersatzlose Fällen eines Baumes ist nur dann eine bauliche Veränderung, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat.
2. Ist einer von drei Bäumen in der Gartenanlage eine neunzigjährige Roteiche mit einer Höhe von 28 m und einem Kronendurchmesser von 26 m, so ist von einem prägenden Charakter auszugehen.
3. Sind weniger einschneidende, erfolgreiche Maßnahme gegen eine eventuelle Bruchunsicherheit gegeben, kommt ein Fällen nicht in Betracht und entspricht auch nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
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