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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2079; IMRRS 2016, 1262
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Anbringen von Markise und Fahnenmast: Miteigentümer müssen zustimmen!
AG Bottrop, Urteil vom 22.04.2016 - 20 C 57/15
1. Das Errichten einer Gartenhütte und eines Fahnenmastes sowie das Anbringen einer Markise an der Hauswand verändern den optischen Gesamteindruck einer Liegenschaft nachhaltig. Die Maßnahmen sind somit von der Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer abhängig.
2. Steht einem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Störungsbeseitigung gegenüber anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zu, kann er diesen auch gegen unmittelbar störende Mieter geltend machen.
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