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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2113
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Festsetzung von Baugrenzen nachbarschützend?
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.08.2016 - 8 A 10264/16
1. Wenn Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zwingend drittschützend auszugestalten sind, wie dies etwa für die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung anerkannt ist, hängt die drittschützende Wirkung der Festsetzungen von ihrer Auslegung ab.
2. Die Festsetzung von Baugrenzen ist nicht zwingend drittschützend.
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