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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2125; IMRRS 2016, 1298
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Mietrecht
Baugerüstteile fehlen: Ersatzansprüche verjähren in sechs Monaten!
AG Euskirchen, Urteil vom 04.07.2016 - 20 C 14/16
1. Ein Vertrag über die Überlassung und die anschließende Verlängerung der Standzeit eines Baugerüsts ist nach Mietrecht zu beurteilen.
2. Die Ersatzansprüche des Gerüstvermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache (hier: Verlust von Gerüstteilen) verjähren in sechs Monaten.
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