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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2130; IMRRS 2016, 1292
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Weitervermietung über "airbnb": Keine Kündigung ohne Abmahnung!
LG Berlin, Beschluss vom 27.07.2016 - 67 S 154/16
Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer vom Mieter über ein Internetportal ("airbnb") angebotenen Mietwohnung an Touristen ist - ebenso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Vermieter den Mieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat.*)
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