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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2166; IMRRS 2016, 1315
Mit Beitrag
Zwangsversteigerung
Zustellungsvertreter muss Adresse seines Vertretenen selbst ermitteln!
LG Potsdam, Urteil vom 29.02.2016 - 4 O 360/14
Unternimmt der Zustellungsvertreter keine sinnvollen, naheliegenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Ermittlung des Vertretenen, ist er diesem (hier: dem vormals eingetragene Eigentümer eines zwangsversteigerten Grundstücks) zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die ihm auf Grund der während seiner Abwesenheit erfolgten Zwangsversteigerung entstanden sind und entstehen können.
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