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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2169; IMRRS 2016, 1316
Mit Beitrag
Zwangsversteigerung
Auflassungsvormerkung schützt nicht vor Zwangsversteigerung!
LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 - 5 T 72/16
1. Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht aus Rangklasse 4 des § 10 ZVG zu behandeln.
2. Der (Vor-)Rang verschiedener Rechte bestimmt sich zunächst nach der Rangklasse und nur innerhalb einer Rangklasse nach dem Zeitmoment.
3. Der Zuschlagsbeschluss ist mit Beschwerde nur eingeschränkt prüfbar.
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