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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG München, Beschluss vom 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
1. Zur Grundbuchunrichtigkeit nach Eigentumserwerb durch Zuschlag im Weg der Zwangsversteigerung bei einem Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgeübt werden kann".*)
2. Ein dingliches Vorkaufsrecht, das "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden kann" eingeräumt ist, erlischt nicht mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung.
3. Das Erlöschen eines solchen Vorkaufsrechts kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden (wie BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 43/15, IMRRS 2016, 0763). Erforderlich ist eine Bewilligung des Berechtigten.
4. Eine rangwahrende Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO ist nicht zulässig, wenn das Eintragungshindernis nicht rückwirkend beseitigt werden kann.
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