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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2193
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
DIN-Normen müssen nicht (mit) ausgelegt werden!
BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 BN 23.16
Sind DIN-Normen, auf die in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme Bezug genommen wird, der Stellungnahme nicht beigefügt, so hat es mit deren Auslegung ohne die DIN-Normen sein Bewenden. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Normen zu beschaffen und der Öffentlichkeit anlässlich der Auslegung der Stellungnahme zugänglich zu machen.*)
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