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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2272
Werkvertragsrecht
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Unternehmer muss Mangel untersuchen dürfen!
OLG München, Urteil vom 10.08.2016 - 20 U 1332/16
1. Der Werkunternehmer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Bestellers einzulassen, bevor dieser ihm nicht Gelegenheit zu einer Untersuchung des Werks gegeben hat.
2. Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung kann unter die Bedingung gestellt werden, dass der Unternehmer das Werk beim Besteller abholt. Denn bei Fehlen anderweitiger Absprachen ist die Nachbesserung im Zweifel dort zu erbringen, wo sich das nachzubessernde Werk vertragsgemäß befindet.
