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IBRRS 2016, 2282; IMRRS 2016, 1379
Mit Beitrag
Pacht
Verjährungshemmung durch Verhandlungen setzt Vollmacht voraus!
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.03.2016 - 5 U 191/16
Verhandlungen bezüglich etwaiger Ansprüche wegen vertragswidriger Rückgabe einer Pachtsache hemmen nur dann die Verjährung, wenn sie mit dem Pächter bzw. einer hierzu bevollmächtigten Person geführt werden. Irrtümliche Gespräche mit einer anderen Rechtsperson vermögen grundsätzlich keine Hemmung der Verjährung im Verhältnis zum tatsächlichen Vertragspartner zu begründen.
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