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IBRRS 2016, 2289
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Planung muss Existenzgefährdung berücksichtigen!
BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 7.15
1. Macht ein Gewerbebetrieb eine Existenzgefährdung geltend, ist auch ohne direkte Inanspruchnahme einer Eigentumsposition das Interesse des Gewerbetreibenden an der Erhaltung einer unter Umständen mit erheblichen Eigenmitteln aufgebauten Erwerbsquelle in der hoheitlichen Planung zu berücksichtigen und abzuwägen.*)
2. Der für die Eigentumsinanspruchnahme entwickelte Grundsatz, dass ein Verfahrensmangel, der die Entscheidung nicht beeinflusst haben kann, der Anfechtungsklage nicht zum Erfolg verhilft, gilt erst recht, wenn eine nicht unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG stehende Rechtsposition betroffen ist.*)
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