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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2341; IMRRS 2016, 1406
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Staffelmiete aus Kulanz ausgesetzt: Keine Berufung auf Schriftformverstoß!
LG Berlin, Beschluss vom 16.08.2016 - 67 S 209/16
Setzt der Vermieter eine in der Mietvertragsurkunde formwirksam getroffene Staffelmietvereinbarung im Verlaufe des Mietverhältnisses wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Mieters auf dessen Bitten hin zeitweilig formlos aus, kann sich der Mieter gegenüber dem Vermieter im Nachhinein nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Schriftform der Staffelmietvereinbarung durch die formlos getroffene Vereinbarung unheilbar verletzt worden sei. Ein etwaiger Schriftformverstoß ist gemäß § 242 BGB wegen Unredlichkeit und fehlenden schutzwürdigen Eigeninteresses des Mieters im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter unbeachtlich.*)
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