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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2343; IMRRS 2016, 1408
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Allgemeines Zivilrecht
Rücktritt wegen Pflichtverletzung: Vorvertragliche Gutachterkosten werden nicht erstattet!
OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2016 - 22 U 28/16
Die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens, das in Auftrag gegeben wurde, um eine Investitionsentscheidung treffen zu können, werden nicht als vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB) ersetzt, wenn eine Vertragspartei (hier: der Käufer) wegen einer Pflichtverletzung des anderen Vertragspartners (hier: des Verkäufers) vom Vertrag zurücktritt.
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