Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2460
Mit Beitrag
Bauvertrag
Kein arglistiges Verschweigen ohne Kenntnis vom Mangel!
KG, Urteil vom 09.10.2015 - 21 U 74/14
1. Arglistig handelt nur derjenige, der bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigt. Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn der Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird.
2. Allein die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Mitarbeiter oder Sozius des Insolvenzverwalters berechtigt ihn nicht dazu, für diesen Abtretungserklärungen für die Gemeinschuldnerin abzugeben.
3. Auch eine - nicht näher definierte - Generalvollmacht bevollmächtigt eines Rechtsanwalt nicht zum Abschluss von Abtretungsvereinbarungen für die Gemeinschuldnerin.
Volltext