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IBRRS 2016, 2470
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Bauvertrag
Verformung von bis zu 5 cm ist einzukalkulieren: Mehrvergütung nur für Verformung über 5 cm!
KG, Urteil vom 21.01.2014 - 7 U 210/12
Soll der Auftragnehmer bei der Kalkulation "von Firstsenkungen und Ulmenverschiebungen tVerformung = 5 cm" ausgehen, und wird der Mehrbeton über eine gesonderte Position vergütet, "sofern die Differenz = 5 cm beträgt", hat er eine Verformung von bis zu 5 cm in seine Preise einzukalkulieren und erhält nur bei einer Verformung von mehr als 5 cm eine Mehrvergütung.
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