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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2516; IMRRS 2016, 1494
Mit Beitrag
Sachverständige
Vorschuss um 20% überschritten: Vergütung ist zu kappen!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2016 - 10 W 87/16
1. Überschreitet die vom Sachverständigen begehrte Vergütung den Auslagenvorschuss um mehr als 20% und hat der Sachverständige auf die Überschreitung nicht rechtzeitig hingewiesen, so ist die Vergütung mit dem Betrag des Vorschusses zu kappen.*)
2. Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt.*)
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