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IBRRS 2016, 2527; IMRRS 2016, 1503
Mit Beitrag
Gewerberaummietrecht
Wasserschaden durch defekten Boiler: Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit?
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2016 - 24 U 164/15
1. Aus einer ergänzenden Auslegung des vom Vermieter abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrags ergibt sich ein konkludenter Regressverzicht des klagenden Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Leitungswasserschaden durch nur einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (versicherungsrechtliche Lösung).*)
2. Den Mieter trifft nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Wasserschaden eingetreten ist, weil er das infolge von Verkalkung schwergängige Zulaufventil eines Kochendwassergeräts nicht vollständig zugedreht hat.*)
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