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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2535; IMRRS 2016, 1509
Mit Beitrag
Immobilienmakler
Fehlende Angaben nach § 16a EnEV: Wettbewerbswidriges Verhalten
OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016 - 4 U 137/15
1. Ob die Regelung des § 16a EnEV auch auf den im Gesetz nicht genannten Makler anzuwenden ist, muss nicht abschließend beantwortet werden.
2. Jedenfalls ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeigen ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in § 5a Abs. 2 UWG als wettbewerbswidriges Verhalten des Maklers zu bewerten.
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