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IBRRS 2016, 2584
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Ausführung einer "weißen Wanne" muss besonders überwacht werden!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2016 - 5 U 135/14
1. Für den bauleitenden Architekten besteht bei kritischen Bauabschnitten (Ausführung eines Kellers/Tiefgarage als sog. "weiße Wanne"), die besondere Gefahrenquellen bergen, eine erhöhte Überwachungspflicht.*)
2. Zwar sind der Überwachungstätigkeit des Architekten Grenzen gesetzt, die sich aus dem von ihm zu erwartenden Wissensstand ergeben. Allerdings hat der Architekt die Zuverlässigkeit und Qualität des ausführenden Unternehmers einzuschätzen, er kann die Einhaltung der erforderlichen Rahmenbedingungen und der Grundvoraussetzungen für das konkrete Gewerk überprüfen.*)
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