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IBRRS 2016, 2610
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauherr erklärt die Abnahme: Werklohnanspruch des Nachunternehmers wird fällig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2016 - 12 U 26/15

1. Nimmt der Bauherr die Leistung des Hauptauftragnehmers ab, wird die Vergütung des Nachunternehmers fällig.

2. Im BGB-Bauvertrag ist eine prüfbare (Schluss-)Abrechnung keine (weitere) Voraussetzung dafür, dass der Werklohnanspruch des Auftragnehmers fällig wird.

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