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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 2659; IMRRS 2016, 1579
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Unterlassungsanspruch bei ordnungsgemäßer Kellerraumnutzung!

LG Hamburg, Urteil vom 13.04.2016 - 318 S 62/15

1. Ein vermietender Wohnungseigentümer kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer auf Unterlassung (hier: der Vermietung eines Kellerraums) in Anspruch genommen werden.

2. Vermietet ein Alleineigentümer einen Kellerraum und wird dieses Mietverhältnis auch nach späterer Aufteilung in Wohnungseigentum fortgeführt, ist das (Sonder-) Eigentum nicht beeinträchtigt, wenn der Keller nicht zweckwidrig genutzt wird.

3. Wenn im Zusammenhang mit der Aufteilung in Wohnungseigentum die Zuordnungsverhältnisse zwischen Wohnungen und sonstigen Räumen (hier: des Kellerraums) nicht beachtet werden, wird hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zwischen den Wohnungseigentümern eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) begründet. Diese hat den gemeinschaftlichen Gegenstand ordnungsgemäß zu verwalten.

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