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IBRRS 2016, 2715; IMRRS 2016, 1613
Mit Beitrag
Sachverständige
Auftrag überschritten: Sachverständiger befangen!
OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2016 - 24 W 44/16
1. Ein gerichtlicher Sachverständiger ist befangen, wenn er die Grenzen seines Gutachterauftrags überschreitet und sich daraus eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei ergibt.
2. Eine solche Belastungstendenz liegt jedenfalls vor, wenn der Sachverständige nach der Feststellung von Mängeln in seinem Gutachten erklärt, er könne es nicht mit seiner "Handwerksehre" vereinbaren, solche Mängel dem ausführenden Unternehmen anzulasten, wenn jedenfalls eine mangelhafte Wartung mitursächlich sei.
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