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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2779
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Teilnahme an Besprechungen führt (noch) nicht zur Verjährungshemmung!
KG, Beschluss vom 30.01.2014 - 27 U 144/12
1. Die Verjährungshemmung bei Verhandlungen setzt eine Prüfung der Mängel der eigenen Leistung im Einvernehmen mit dem Besteller voraus.
2. Die bloße Teilnahme des Unternehmers an Besprechungen zwischen dem Besteller und dem Bauherrn begründet keine Hemmung.
3. Die Ergebnisse der Beweisaufnahme in einem anderen Verfahren können als Urkunde verwertet werden, wenn dies von der beweisbelasteten Partei beantragt wird.