Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
AG Besigheim, Urteil vom 13.05.2016 - 7 C 752/14
1. Ein Beschluss zur Festsetzung eines pauschalen Geldbetrages für den Heizungsstrom i.H.v. 100 Euro pro Jahr ist wegen Verstoßes gegen die Heizkostenverordnung ungültig.
2. Es steht den Wohnungseigentümern nicht frei, darüber zu beschließen, ob nach der Heizkostenverordnung abzurechnen ist. Vielmehr betrifft die ihnen obliegende Entscheidung die Frage, wie sie die Abrechnung nach dem von der Heizkostenverordnung vorgegebenen und erst durch Vereinbarung oder durch Beschluss auszufüllenden Rahmen regeln. Dabei dürfen sie innerhalb der durch §§ 7 und 8 Heizkostenverordnung vorgegebenen Bandbreite jeden danach zulässigen Maßstab wählen, der ihren Interessen angemessen ist und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.
3. Zu der Frage, wie die Heizkosten bei ungedämmten freiliegenden Leitungen der Heizungsanlage zu verteilen sind.