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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2820; IMRRS 2016, 1671
Wohnraummietrecht
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Kein Kautionsrückzahlungsanspruch bei fortbestehendem Sicherungsinteresse!
AG Calw, Urteil vom 01.07.2016 - 8 C 148/16
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution wird nicht bereits im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses fällig, sondern dem Vermieter ist eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig.
