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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2913; VPRRS 2016, 0438
Mit Beitrag
Vergabe
Keine Beschreibung technischer Anforderungen ohne Zusatz "oder gleichwertig"!
VK Westfalen, Beschluss vom 01.09.2016 - VK 2-28/16
1. Beschreibt eine Leistungsbeschreibung die technischen Anforderungen durch Bezug auf die im Anhang TS definierten technischen Spezifikationen gemäß § 8 EG Abs. 2 VOL/A 2009, und fehlt dabei der Zusatz "oder gleichwertig", so verstößt die Beschreibung schon formal gegen die gesetzlichen Vorgaben. *)
2. Die Leistungsbeschreibung ist widersprüchlich und nicht eindeutig, wenn einerseits eine EMV-Zertifizierung für die Infrarot-Kamera gefordert wird, andererseits das nachgewiesene Funktionieren des Gesamtsystems ausreichen soll.