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IBRRS 2016, 2947; IMRRS 2016, 1742
Mit Beitrag
Immobilien
Grundstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des arglistigen Verschweigens eines auf dem Grundstück vorhandenen Bunkers
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016 - 5 U 5/14
1. Soll nach dem Gegenstand des Kaufvertrages auf dem verkauften Grundstück dessen vorhandene Bebauung abgerissen und es sodann neu bebaut werden, stellt ein nicht erkennbarer Bunker, mit dem nicht zu rechnen ist, einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB dar.
2. Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Vorhandensein des Bunkers bewusst verschwiegen wurde.
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